Nach Ihrer telefonischen Anmeldung erfolgt zeitnah ein Vorgespräch, die sogenannte Sprechstunde. Im Rahmen dieser Sprechstunde wird geprüft, ob eine Psychotherapie notwendig und sinnvoll ist. Besteht eine Indikation zur Psychotherapie, werden die Kosten von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie von der Beihilfe übernommen.
Gesetzlich Versicherte
Zur vertieften Indikationsstellung und Diagnostik werden sogenannte probatorische Sitzungen durchgeführt. Soll ein Arbeitsbündnis geschlossen werden, wird bei Ihrer Krankenkasse ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. Für die Abrechnung wird nur die Versichertenkarte benötigt, eine Überweisung vom Arzt ist nicht notwendig.
Selektivverträge
Falls Sie am AOK-Haus- oder Facharztvertrag teilnehmen oder bei bestimmten BKKs versichert sind, besteht bei uns für Sie die Möglichkeit die Abrechnung über diesen Sondervertrag laufen zu lassen, was mit geringerer Bürokratie und verkürzten Wartezeiten einhergeht. AOK-Versicherte, die noch nicht an diesen Verträgen teilnehmen, können auf Wunsch bei uns in den Facharztvertrag eingeschrieben werden.
Privat und Beihilfe Versicherte
Die Kosten für Vorgespräche ("Sprechstunde" und “Probatorik”) übernehmen die privaten Versicherungen und die Beihilfe grundsätzlich. Sollte sich daran eine ambulante Psychotherapie anschließen ist es empfehlenswert sich vor Beginn über die konkreten Vertragsbedingungen Ihrer Privatversicherung zu informieren, da die Regelungen (zu Umfang und möglicherweise Antragsbedingungen) sehr unterschiedlich sein können. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Berufsgenossenschaften
Nach Unfällen oder Vorfällen auf dem Weg zur Arbeit oder am Arbeitsplatz kann eine erforderliche Psychotherapie mit den Berufsgenossenschaften abgerechnet werden. Die von den Berufsgenossenschaften anerkannten PsychotherapeutInnen verfügen über besondere Fortbildungen und Erfahrungen bei der Behandlung traumatischer Ereignisse. Wir sind zur Abrechnung mit den Berufsgenossenschaften berechtigt.
